Compliance
NIS2 – EU-Cybersicherheitsrichtlinie
Bin ich betroffen?
NIS2 unterscheidet zwei Kategorien von Unternehmen:
Wesentliche Einrichtungen
Energie, Transport, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur. Ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. EUR Umsatz. Strengere Anforderungen und höhere Bußgelder (bis 10 Mio. EUR oder 2% des Umsatzes).
Wichtige Einrichtungen
Post, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, Maschinenbau, digitale Dienste. Ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. EUR Umsatz. Bußgelder bis 7 Mio. EUR oder 1,4% des Umsatzes.
Was NIS2 verlangt
NIS2 schreibt keine spezifischen Produkte vor, sondern einen risikobasierten Ansatz. Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen in diesen Bereichen nachweisen:
- Risikoanalyse und Sicherheitskonzept – dokumentierte Bewertung der IT-Risiken
- Incident Management – Verfahren zur Erkennung, Meldung und Bewältigung von Vorfällen
- Business Continuity – Backup, Wiederherstellung, Krisenmanagement
- Supply Chain Security – Sicherheitsanforderungen an Lieferanten und Dienstleister
- Sicherheit bei Beschaffung – Sicherheit in Entwicklung und Wartung von IT-Systemen
- Kryptografie und Verschlüsselung – wo angemessen eingesetzt
- Zugriffskontrolle und MFA – nach dem Least-Privilege-Prinzip
- Schulungen – Mitarbeiter und Geschäftsführung
Meldepflichten unter NIS2
Früher Hinweis
Bekanntwerden eines signifikanten Vorfalls: innerhalb von 24 Stunden Frühmeldung an das BSI (ohne vollständige Details).
Vorfallsmeldung
Vollständige Vorfallsmeldung mit ersten Bewertungen, Auswirkungen und ergriffenen Maßnahmen innerhalb von 72 Stunden.
Abschlussbericht
Abschließender Bericht mit vollständiger Analyse, Ursachen, Maßnahmen und ggf. grenzüberschreitenden Auswirkungen.
Geschäftsführungshaftung
Verhältnis zu ISO 27001
Eine ISO-27001-Zertifizierung deckt viele NIS2-Anforderungen ab und kann als Nachweis gegenüber Behörden und Kunden dienen. Für Unternehmen, die ihre Sicherheit systematisch ausbauen wollen, ist ISO 27001 ein anerkannter Rahmen.